Bürgerschaft beschließt Gründachpflicht für Bremer Reihenhäuser
Bürgerschaft beschließt Gründachpflicht für Bremer Reihenhäuser
Bild: DPA | Frank Rumpenhorst
- Flache Dächer neuer Reihenhäuser sollen künftig begrünt werden
- Senat soll Gründächerpflicht für Betriebe prüfen
- Bürgerschaft verlangt Verbot von Steingärten
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In Bremen sollen künftig auch Dächer von Reihenhaus-Neubauten begrünt sein. Das hat die Stadtbürgerschaft beschlossen. Bislang waren neue Reihenhäuser von der Gründachpflicht ausgenommen, ebenso Gewerbehallen. Laut Begrünungsortsgesetz gilt das für flache Dächer ab 100 m², wobei es dabei Einschränkungen gibt.
Der Senat soll nun prüfen, ob auch Betriebe zu Gründächern verpflichtet werden können. Außerdem verlangt die Bürgerschaft ein Verbot von Schotter- oder Steingärten in Bremen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 6. Juli 2022, 7 Uhr