"Bürger in Wut" stellen Eilantrag gegen Ausgangssperre in Bremerhaven
- Rechtsgrundlage für die Ausgangssperre laut BIW nicht gegeben
- BIW-Landesvorsitzender fordert Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung
- Verwaltungsgericht Bremen will bis Ende der Woche entscheiden

Die "Bürger in Wut" (BIW) haben einen Eilantrag gegen die in Bremerhaven geltende nächtliche Ausgangssperre eingereicht. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen jetzt bestätigt. Nach Ansicht des BIW-Landesvorsitzenden Jan Timke fehlt die Rechtsgrundlage. Der Magistrat könne nicht allein über eine so massive Grundrechtseinschränkung entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung müsse darüber abstimmen.
Außerdem bezweifelt Timke den Sinn einer Ausgangssperre und kritisiert, dass nicht zunächst mildere Maßnahmen angewendet worden seien. Das Gericht will nach Möglichkeit bis Ende der Woche über den Antrag entscheiden.
Die Ausgangssperre in Bremerhaven gilt – falls das Gericht den Eilantrag nicht stattgibt – noch bis zum 18. April zwischen 21 und 5 Uhr im gesamten Stadtgebiet. Die Bremerhavener und Bremerhavenerinnen dürfen dann ihre Wohnungen und Häuser also nur mit triftigen Grund verlassen, sei es um zur Arbeit zu fahren oder um mit dem Hund raus zu gehen.
Hannover hebt Ausgangssperre auf
Die Region Hannover hat am Dienstagabend die dort geltenden Ausgangsbeschränkungen zurückgenommen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die Richter hatten ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Danach ist die Ausgangssperre in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig. Sie verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Oberverwaltungsgericht sah das genauso. Die Region Hannover hob daraufhin die Regelung mit sofortiger Wirkung auf.
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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 6. April 2021, 20 Uhr