Wegen Geflügelpest: Stallpflicht in Cuxhaven, Osterholz und Verden
Wegen Geflügelpest: Stallpflicht in Cuxhaven, Osterholz und Verden
- Stallpflicht für Geflügel in mehreren Landkreisen
- Vorsichtsmaßnahme, um Verbreitung von Geflügelpest zu verhindern
- Wildvögel bereits betroffen
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Ab Freitag gilt im Landkreis Cuxhaven eine Stallpflicht für Geflügel. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Mittwochmittag veröffentlicht. Der Landkreis spricht von einer Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest. Bereits Anfang des Monats wurde bei zwei Wildenten die Geflügelpest festgestellt. Damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet, haben nun die Behörden in weiteren Landkreisen eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Ab sofort müssen Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse in den Gebieten eingesperrt werden, die besonders stark vom Vogelzug betroffenen sind.
Landkreise Cuxhaven, Osterholz und Verden betroffen
Geflügelhalter in den Landkreisen Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Cuxhaven sowie in den Landkreisen Stade, Osterholz und Verden und in den Städten Emden und Wilhelmshaven müssen Geflügelhalter ihre Tiere einsperren. Enten, Hühner oder Gänse dürfen nur an Stellen gefüttert werden, an die Wildvögel nicht herankommen. So schreiben es die Behörden vor. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hühner und Gänse Kontakt haben, müssen ebenfalls sicher aufbewahrt werden. Wer einen Geflügelstall betritt, der sollte möglichst Schuhe wechseln und Schutzkittel oder ähnliches tragen. Die Stallpflicht gilt zudem in den Kreisen, in denen bereits die Vogelgrippe bei Nutztieren nachgewiesen wurde. Dazu gehören zum Beispiel Aurich, Cloppenburg oder das Emsland.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau,17. November 2021, 7 Uhr